Verordnung über die Lichtverschmutzung

Bekanntmachung über die Verordnung über Grenzwerte für leichte Umweltverschmutzung.

Gemäß der neuen Verordnung (Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 81/2007), muss die bestehende Beleuchtungsinfrastruktur gemäß dem Gesetz an die Grenzwerte für leichte Lichtverschmutzung angepasst werden. Bei der Beleuchtung von Werbeflächen bestimmt die Verordnung die elektrische Leistung für die Grenze der Bewertung.

Spezifizierte MAXIMALE LEISTUNG VON BELEUCHTETEN WERBETAFELN:
Größe der Werbetafel Zugelassene Höchstleistung – W/m²
bis zu 2 m² 80
von 2 m² bis 3,5 m² 60
von 3,5 m² bis 12,5 m² 35
von 12,5 m² bis 18,5 m² 27
über 18,5 m² 17

Austausch von unangemessen beleuchteten Werbeschildern

LED-Lampen erfüllen hohe Anforderungen und sind die beste Lösung, um die Lichtverschmutzung durch Werbeschilderungen zu reduzieren, da aufgrund ihrer hervorragenden Eigenschaften die Kohlendioxidemissionen sinken und im Vergleich zu anderen Lichtquellen der Stromverbrauch von 50 auf 80 Prozent reduziert wird. LEDs nutzen Strom nur zur Lichterzeugung und nicht zur Erwärmung. Mit der gleichen Energiemenge, die bei LED-Lampen verbraucht wird, erreichen wir die achtfache Lichtstärke ohne schädliche Emissionen für die Umwelt.

Leuchtstoffröhrenbeleuchtung ist für die Außenbeleuchtung nicht mehr geeignet, da diese Art der Beleuchtung nach der Verordnung durch übermäßigen Stromverbrauch (von 130 bis 170 W/m²) Lichtverschmutzung verursacht.

Der Vorteil von LED-Lampen liegt nicht nur in der Einsparung von Strom, sondern auch in ihrer langen Lebensdauer (10 Jahre) und den damit entsprechenden geringeren Wartungskosten, da es nicht notwendig ist, verbrauchte Leuchten jedes Jahr zu ersetzen. Außerdem ist die Garantiezeit länger (3-5 Jahre). Trotz des höheren Preises von LED-Lampen werden die Nutzer nach einem Jahr Energieeinsparungen wahrnehmen können.

Bevor der Prüfer Sie besucht

Wir, von Vidaflag, können die Einsparungen, die Sie durch den Einsatz von LED-Lampen auf Ihren Werbeschildern erzielen, leicht berechnen. Rufen Sie uns an und wir beraten Sie und vereinbaren angemessene Fristen für den Ersatz gesetzlich unangemessener Beleuchtungseinrichtungen!